RechtsCentrum.de
Angezeigte Ergebnisse pro Seite:   5 | 10 | 20 | 50
Suchergebnisse 1 bis 10 von 767

PDF-DokumentErbrecht - Testament Pflichtteil Erbe

OLG Hamm - AG Soest
27.1.2021
10 W 71/20

Eine Einsetzung als Schlusserbe entfällt, wenn der in einem Ehegattentestament zum Schlusserben eingesetzte Abkömmling nach dem ersten Todesfall trotz testamentarisch vorgesehener Verwirkungsklausel den Pflichtteil verlangt. Es gilt dann die Anwachsung gemäß § 2094 BGB als gewollt.

BGB § 2087, § 2094, § 2270, § 2271 Abs 2

Aktenzeichen: 10W71/20 Paragraphen: Datum: 2021-01-27
Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40800

PDF-DokumentErbrecht - Erbvertrag

BGH - LG Karlsruhe - AG Karlsruhe
27.1.2021
XII ZB 450/20

1. Zur Beschwerdeberechtigung eines Dritten gegen die Ablehnung einer Betreuung, der geltend macht, zur Ausübung eines materiellen Rechts gegenüber dem Betroffenen auf die Betreuerbestellung angewiesen zu sein (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 19. Januar 2011 - XII ZB 326/10, FamRZ 2011, 465).

2. Dass der andere Vertragschließende geschäftsunfähig geworden ist, schließt den vertraglich vorbehaltenen Rücktritt vom Erbvertrag ihm gegenüber nicht aus.

3. Der Rücktritt vom Erbvertrag kann bei Geschäftsunfähigkeit des anderen Vertragschließenden jedenfalls grundsätzlich wirksam gegenüber dessen Vorsorgebevollmächtigtem erfolgen.

BGB § 131 Abs 1, § 164 Abs 3, § 1896 Abs 2 S 2, § 2296 Abs 2
FamFG § 59 Abs 1

Aktenzeichen: XIIZB450/20 Paragraphen: Datum: 2021-01-27
Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40859

PDF-DokumentErbrecht - Erbschein Prozeßrecht

OLG Braunschweig - AG Göttingen
13.1.2021
3 W 118/20

Funktionelle Zuständigkeit des Nachlassrichters in streitigen Erbscheinsangelegenheiten

1. Werden gegen die Einziehung eines Erbscheins Einwände erhoben, hat der Rechtspfleger das Verfahren nach dem landesrechtlichen Richtervorbehalt des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nds. ZustVO-Justiz dem Nachlassrichter zur weiteren Bearbeitung vorzulegen.

2. Hat statt des zuständigen Richters der unzuständige Rechtspfleger entschieden, ist die Sache – unabhängig von ihrer etwaigen inhaltlichen Richtigkeit – vom Beschwerdegericht aufzuheben, an das Nachlassgericht zurückzuverweisen und zugleich dem Richter vorzulegen.

RPflG § 3 Nr 2 Buchst c, § 16 Abs 1 Nr 7, § 16 Abs 3, § 19 Abs 1 S 1 Nr 5, § 19 Abs 2
FamFG § 70 Abs 2 S 1, § 81, § 342 Abs 1 Nr 6, § 352e
RPflErmÜtrV ND 2007 § 1 Nr 7
JusGerZustV ND 2010 § 14, § 14 Abs 1 S 1 Nr 4
JusGerZustV ND § 14 Abs 1 S 2
GNotKG § 61 Abs 1 S 1

Aktenzeichen: 3W118/20 Paragraphen: Datum: 2021-01-13
Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40671

PDF-DokumentErbrecht - Erbschein

OLG Braunschweig
18.12.2020
3 W 28/20
3 W 29/20
3 W 33/20
3 W 96/20
Begründung eines Feststellungsbeschlusses gemäß § 1964 BGB; notwendiger Inhalt eines darauf gestützten Erbscheinsantrags des Fiskus

1. Ein Feststellungsbeschluss im Sinne des § 1964 BGB ist gemäß § 38 Abs. 3 Satz 1 FamFG grundsätzlich zu begründen; dabei können die in § 352 Abs. 1 und Abs. 2 FamFG genannten Angaben als Anhaltspunkte dafür dienen, welche Informationen der Beschluss sinnvollerweise enthalten sollte.

2. Jedenfalls im Falle eines werthaltigen Nachlasses haben einem Feststellungsbeschluss im Sinne des § 1964 BGB sowohl Ermittlungen nach möglichen Erben als auch eine öffentliche Aufforderung zur Anmeldung der Erbrechte gemäß § 1965 BGB vorauszugehen.

3. Von einer öffentlichen Aufforderung kann gemäß § 1965 Abs. 1 Satz 2 BGB nur ganz ausnahmsweise abgesehen werden, etwa dann, wenn der Nachlass überschuldet ist oder die Masse die Kosten der öffentlichen Aufforderung nicht deckt. Befinden sich im Nachlass materiell wertlose Gegenstände von hohem ideellem Wert, können die Kosten der öffentlichen Aufforderung auch dann noch verhältnismäßig sein, wenn sie den materiellen Nachlass vollständig aufbrauchen.

4. Der Fiskus kann in einem Erbscheinsantrag grundsätzlich auf den in derselben Sache ergangenen Feststellungsbeschluss gemäß § 1964 BGB Bezug nehmen. Die Bezugnahme allein reicht aber nicht aus, da im Erbscheinsantrag des Fiskus regelmäßig Angaben erforderlich sind, die über den Inhalt eines Feststellungsbeschlusses hinausgehen; auch die Beteiligung Dritter kann das Formulieren eines vollständigen Erbscheinsantrags erforderlich machen (Anschluss an OLG Celle, Beschluss vom 18. Juli 2013 – 6 W 111/13 – n.v.).

BGB § 1936, § 1964, § 1965 Abs 1 S 2, § 2354, §§ 2354ff
FamFG § 29, § 30 Abs 1, § 38 Abs 3 S 1, § 48 Abs 1, § 63, § 69, § 70 Abs 2 S 1, § 343, § 352
GNotKG § 2 Abs 1 S 1, § 24 Nr 9 GNotKG
ZPO § 291
VVND-333600-MJ-20121213-SF § 23 Abs 5

Aktenzeichen: 3W28/20 Paragraphen: Datum: 2020-12-18
Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40670

PDF-DokumentErbrecht Internationales Recht - Erbe/Nachlaß Erbrecht

OLG München - AG München
8.12.2020
31 Wx 248/20

1. Eine ausländische Rechtsvorschrift, wonach im Erbfall männliche Kinder einen doppelt so hohen Anteil am Nachlass erhalten als weibliche, verstößt gegen Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG und fällt daher unter die Vorbehaltsklausel des Art. 6 EGBGB.

2. Der für die Anwendung des Art. 6 EGBGB erforderliche Inlandsbezug liegt jedenfalls vor, wenn sich die wesentlichen Nachlasswerte im Inland befinden und (auch) deutsche Staatsangehörige beteiligt sind.

3. Sofern nicht positiv festgestellt werden kann, dass die unterschiedliche Erbfolge dem Willen des Erblassers entspricht, bleibt eine solche Rechtsvorschrift daher nach Art. 6 EGBGB unangewendet.

4. Ein Erbschein, der aufgrund des Verstoßes gegen den ordre public nach Art. 6 EGBGB materiell unrichtig ist, ist gemäß § 2361 BGB einzuziehen.

BGB § 2361
BGBEG Art 6
GG Art 3 Abs 2 S 1

Aktenzeichen: 31Wx258/20 Paragraphen: Datum: 2020-12-08
Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40723

PDF-DokumentErbrecht - Auskunftsrecht

OLG Celle - LG Hannover
29.10.2020
6 U 34/20

Auskunftspflicht des Erben gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten: Anforderungen an die Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses durch einen Notar

Bei der Aufnahme eines notariellen Verzeichnisses über den Nachlass steht der Umfang der Ermittlungen über den Nachlassbestand nicht allein im Ermessen des Notars; vielmehr hat der Notar diejenigen Nachforschungen anzustellen, die ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich halten würde.

BGB § 2314 Abs 1 S 1, § 2314 Abs 1 S 2, § 2314 Abs 1 S 3

Aktenzeichen: 6U34/20 Paragraphen: Datum: 2020-10-29
Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40504

PDF-DokumentErbrecht - Testament Erbschein

KG Berlin
29.10.2020
1 W 1463/20

Der Senat hält daran fest, dass eine in einem öffentlichen Ehegattentestament enthaltene Scheidungsklausel, wonach u.a. bereits der Antrag auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe die Unwirksamkeit des Testaments zur Folge haben sollen, für sich keine Zweifel an dem behaupteten Erbrecht zu begründen vermag, die das Verlangen des Grundbuchamts nach Vorlage eines Erbscheins rechtfertigen könnten (Fortführung von Senat, Beschluss vom 13. November 2012 – 1 W 382/12 – FamRZ 2013, 1073; entgegen OLG München, ZEV 2016,401; OLG Naumburg, FamRZ 2019, 1656).

BGB § 2077, § 2268
GBO § 35

Aktenzeichen: 1W1463/20 Paragraphen: Datum: 2020-10-29
Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40615

PDF-DokumentErbrecht - Haftungsrecht

BGH - OLG Hamm - LG Hagen
21.10.2020
VIII ZR 261/18

Durch den zugunsten des Beklagten erfolgten Ausspruch des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung nach § 780 Abs. 1 ZPO ist der Kläger regelmäßig beschwert (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 13. Juli 1989 - IX ZR 227/87, NJW-RR 1989, 1226 unter II 2).

Denn ein solcher Vorbehalt ist zugleich mit der Feststellung verbunden, dass das Gericht vom Vorliegen einer reinen Nachlassverbindlichkeit (§ 1967 BGB) ausgeht, wodurch im Falle der Rechtskraft des den Vorbehalt aussprechenden Urteils das nachfolgende Gericht bei Erhebung einer - auf diesen Vorbehalt gestützten - Vollstreckungsabwehrklage des Beklagten an diese Beurteilung gebunden (sogenannte Präjudizialität) und der Kläger mit (erneuten) Einwänden gegen die Einordnung der Schuld als reine Nachlassverbindlichkeit ausgeschlossen (sogenannte Tatsachenpräklusion) wäre.

ZPO § 511
BGB § 780 Abs 1, § 1967

Aktenzeichen: VIIIZR261/18 Paragraphen: Datum: 2020-10-21
Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40575

PDF-DokumentErbrecht - Nachlaßverwaltung Sonstiges

BGH - LG Duisnurg - AG Duisburg-Hamborn
7.10.2020
IV ZR 69/20

Die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag finden neben der Regelung über die Verwaltung des Nachlasses gemäß § 2038 BGB Anwendung.

BGB § 684 S 1, § 812, § 2038

Aktenzeichen: IVZR69/20 Paragraphen: Datum: 2020-10-07
Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40435

PDF-DokumentMietrecht Erbrecht - Sonstiges

KG Berlin - AG Schöneberg
6.10.2020
1 AR 1020/20

Wer sich unter Beibehaltung seiner Wohnung zur Palliativpflege in ein (Sterbe-)Hospiz begibt, begründet dort regelmäßig keinen gewöhnlichen Aufenthalt i.S.v. § 343 Abs. 1 FamFG, § 2 Abs. 4 S. 1 IntErbRVG.

FamFG § 343 Abs 1
IntErbRVG § 2 Abs 4 S 1

Aktenzeichen: 1AR1020/20 Paragraphen: Datum: 2020-10-06
Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40494

Ergebnisseite:   1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  nächste  
Startseite | Gesetze und Verordnungen | Informationen zu PDF | Anwalts- und Sachverständigenverzeichnis | RechtsCentrum.de AKTUELL | RechtsCentrum.de REGIONAL | Kontakt | Impressum
© 2002 - 2026 RechtsCentrum.de Dipl.-Ing. Horst Fabisch GmbH